Pressemitteilungen Fraktion
19. 09. 2012
Eine Datei ist kein Allheilmittel. Die Probleme der Sicherheitsarchitektur bleiben bestehen und müssen angegangen werden. Die neu errichtete Datei ist ein Baustein, der offensichtlich notwendig ist, weil sich herausgestellt hat, dass trotz bestehender rechtlicher Möglichkeiten zur Zusammenarbeit nicht alle Sicherheitsbehörden an einem Strang gezogen haben.
Wichtig ist, dass die Datei strengen rechtstaatlichen Voraussetzungen unterworfen ist und weder das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten in Frage stellt noch die Rechtsgrundlage für neue Datenerhebungen bietet. Eingepflegt werden vorhandene Daten, um eine institutionalisierte Plattform zu schaffen und bestehende rechtliche Möglichkeiten zum Informationsaustausch zu verbessern.
Die Inbetriebnahme der Datei ist aber nicht das Ende der Debatte um die Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus. Vielmehr ist eine echte Reform der Sicherheitsarchitektur erforderlich, die Doppelzuständigkeiten und Reibungsverluste vermindert. Dazu gehört die Auflösung des MAD ebenso wie die Überprüfung der Zuständigkeiten aller Sicherheitsbehörden. Die schleichende Ausweitung der Kompetenzen der Polizei in den Bereich der Nachrichtendienste, die unter den früheren Koalitionen um sich gegriffen hat, ist nicht nur rechtstaatlich fragwürdig, sondern zudem ineffizient.
PILTZ: Eine Datei macht noch keine neue Sicherheitsarchitektur
BERLIN. Anlässlich der heutigen Inbetriebnahme der gemeinsamen Datei zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus erklärt die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:Eine Datei ist kein Allheilmittel. Die Probleme der Sicherheitsarchitektur bleiben bestehen und müssen angegangen werden. Die neu errichtete Datei ist ein Baustein, der offensichtlich notwendig ist, weil sich herausgestellt hat, dass trotz bestehender rechtlicher Möglichkeiten zur Zusammenarbeit nicht alle Sicherheitsbehörden an einem Strang gezogen haben.
Wichtig ist, dass die Datei strengen rechtstaatlichen Voraussetzungen unterworfen ist und weder das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten in Frage stellt noch die Rechtsgrundlage für neue Datenerhebungen bietet. Eingepflegt werden vorhandene Daten, um eine institutionalisierte Plattform zu schaffen und bestehende rechtliche Möglichkeiten zum Informationsaustausch zu verbessern.
Die Inbetriebnahme der Datei ist aber nicht das Ende der Debatte um die Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus. Vielmehr ist eine echte Reform der Sicherheitsarchitektur erforderlich, die Doppelzuständigkeiten und Reibungsverluste vermindert. Dazu gehört die Auflösung des MAD ebenso wie die Überprüfung der Zuständigkeiten aller Sicherheitsbehörden. Die schleichende Ausweitung der Kompetenzen der Polizei in den Bereich der Nachrichtendienste, die unter den früheren Koalitionen um sich gegriffen hat, ist nicht nur rechtstaatlich fragwürdig, sondern zudem ineffizient.
Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
720-Piltz-Datei_zur_Verbesserung_der_Bekaempfung_des_Re.pdf (2012-09-19, 92.71 KB)